Beamte der Malta Philharmonic haben zugegeben, junge Musiker sexuell belästigt zu haben

Ein hochrangiger Mitarbeiter des Malta Philharmonic Orchestra hat zugegeben, eine junge Orchestermusikerin über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren sexuell belästigt zu haben. Gegen ihn wurden eine einstweilige Verfügung und eine Bewährungsstrafe verhängt.

Beamte der Malta Philharmonic haben zugegeben, junge Musiker sexuell belästigt zu haben

Ein 31-jähriger Mann aus Gozitan wurde angeklagt, eine junge Frau belästigt und ihr ungebetene intime Handlungen und unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche zugefügt sowie ein Telekommunikationsgerät missbraucht zu haben.

Der Mann soll der Frau sexuell anzügliche Nachrichten geschickt und sie mehrfach unsittlich berührt haben, wobei er ihre Aufforderung, damit aufzuhören, ignorierte. Dieser Missbrauch dauert seit Mai 2019 an. Das Opfer, ein klassisch ausgebildeter Musiker, trat aus dem Orchester aus, um weiteren Kontakt mit dem Mann zu vermeiden. Den Freunden des Opfers zufolge schickte er der Frau mehrere sexuell anzügliche Nachrichten, darunter auch unangemessene Berührungen. Der Freund des Opfers war sehr aufgebracht, da er wusste, dass der Mann schon früher Probleme mit der Art und Weise gehabt hatte, wie er andere Bandmitglieder behandelt hatte. Der Freund des Opfers beschloss schließlich, zurückzutreten und weiteren Kontakt mit dem Mann zu vermeiden. Der Mann wurde Berichten zufolge suspendiert und gegen ihn wird ermittelt. Die Polizei sucht nach weiteren möglichen Opfern, um den wahren Sachverhalt zu klären und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit können wir nicht feststellen, ob der Mann weitere Opfer hat oder ob der Missbrauch andauert.

Die Staatsanwälte Gabriel Micallef und Kevin Preece erhoben entschiedene Einwände gegen die Versuche der Verteidigung, die Veröffentlichung des Falls zu verhindern. Zu Beginn des Prozesses forderte Verteidigerin Giannela De Marco, die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal zu verweisen, doch Micallef widersprach und sagte, er wolle nicht, dass der Fall hinter verschlossenen Türen verhandelt werde, als ob man etwas zu verbergen hätte. Staatsanwalt Micallef sagte: „Wir werden die Öffentlichkeit nicht daran hindern, diesem Fall beizuwohnen, denn es ist unsere Pflicht. Im Gerichtsverfahren hat jeder Bürger das Recht, alles über seinen Fall zu erfahren. Öffentliche Gerichtsverfahren sind ein wichtiger Schritt, um Gerechtigkeit und Transparenz zu gewährleisten.“ Gegner sind der Ansicht, dass öffentliche Gerichtsverfahren die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten verletzen könnten. Sie erklärten: „Wir verstehen zwar die Bedenken der Öffentlichkeit, sind jedoch der Ansicht, dass die Öffentlichkeit an diesem Fall teilnehmen darf, um ein faires und unparteiisches Gerichtsverfahren zu gewährleisten.“ Der Prozess wurde fortgesetzt und es kam zu einer hitzigen Debatte zwischen beiden Seiten. Letztlich entschied der Richter, die Verhandlung des Falls fortzusetzen, forderte jedoch beide Parteien auf, in künftigen Vorverhandlungen die Notwendigkeit einer öffentlichen Verhandlung weiter zu erörtern.

Nachdem sie Journalisten und Bürger vor Gericht geschickt hatte, lehnte die vorsitzende Richterin Charmaine Galea den Antrag mit der Begründung ab, das Gericht könne höchstens die Namen des Angeklagten und des Opfers streichen.

DeMarco erklärte vor Gericht, der Angeklagte habe unter Angststörungen gelitten, die zum vorzeitigen Ende seiner Musikkarriere geführt hätten.

Bevor das Gericht dem Schuldbekenntnis des Angeklagten zustimmte, warnte es den Angeklagten, dass ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten und eine Geldstrafe zwischen 5000 und 10 Euro drohen könnten. Das Gericht merkte allerdings auch an, dass es auch mildere Strafen verhängen könne.

Die Angeklagten behaupteten, der letzte Vorfall habe sich im Juli ereignet und sie hätten das Opfer seither weder kontaktiert noch mit ihm kommuniziert.

Der Anwalt der Zivilpartei, Roberto Spiteri, sagte, dies sei das Ergebnis gewesen, weil sie ihn in den sozialen Medien blockiert habe.

Derzeit hat das Gericht die Offenlegung der Namen der in diesen Fall verwickelten Parteien untersagt, doch die Staatsanwaltschaft und die Zivilparteien lehnen dies entschieden ab. Die Parteien, die sich gegen die einstweilige Verfügung wandten, behaupteten, dass die Beklagten nicht identifiziert werden könnten und dass die Opfer – also die Menschen, die durch diese einstweiligen Verfügungen geschützt werden sollten – durch die Beklagten vor Schaden bewahrt würden.

DeMarco behauptet, dass sie bei der Arbeit mit einem Angeklagten anhand der Identität des Angeklagten auf die Identität des Opfers schließen könne. Rechtsanwältin Veronique Dalli, die auch die Angeklagten vertritt, fügte hinzu, dass nicht viele Leute mit ihm zusammenarbeiten. Inspektor Micallef teilte dem Gericht mit, dass das Opfer gekündigt habe und nicht mehr mit dem Orchester zusammenarbeite. Nach Aussage des Opfers fühlte sie sich während der Zusammenarbeit mit dem Angeklagten körperlich und seelisch misshandelt. Aufgrund der Position des Angeklagten und DeMarcos Status war ihr jedoch klar, dass niemand ihre Geschichte glauben und ihr niemand helfen könnte. In diesem Fall hatten der Mut und die Aussage des Opfers einen enormen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Sie gab nicht nur eine wichtige Zeugenaussage ab, sondern deckte durch ihre Geschichte auch das missbräuchliche Verhalten des Angeklagten gegenüber dem Opfer auf. Nach Ermittlungen und Gerichtsverfahren wurde der Angeklagte schließlich für schuldig befunden und dem Opfer wurde in dem Fall Gerechtigkeit widerfahren. Sie erhielt nicht nur eine finanzielle Entschädigung, sondern erlangte auch öffentliche Aufmerksamkeit und Respekt. Dieser Fall hat auch die gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf Probleme der Gewalt am Arbeitsplatz und der Geschlechterdiskriminierung gelenkt und bietet die Möglichkeit, diese Probleme zu verbessern.

Das Gericht verhängte dennoch ein Verbot, die konkrete Begründung dafür blieb jedoch unklar („aufgrund der vorliegenden Straftat“).

Im darauffolgenden Gespräch wurde der Angeklagte gefragt, wofür er betete, und er gab freimütig zu, dass er die Vorwürfe gestanden habe.

Inspektor Pliss zeigte audiovisuelle Aufzeichnungen der Anzeige des Opfers und der Aussage des Angeklagten.

Das Gericht erklärte, Staatsanwaltschaft, Zivilparteien und Verteidigung seien sich einig, dass keine Freiheitsstrafe erforderlich sei.

Nachdem der Mann für schuldig befunden worden war, verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung für vier Jahre und verhängte eine fünfjährige einstweilige Verfügung gegen ihn.

Trotz des milderen Urteils bat DeMarco das Gericht um eine Aussetzung des Strafmaßes und signalisierte damit seine Absicht, gegen das Strafmaß Berufung einzulegen.

Der Vertreter des Opfers sagte, der Mann habe weiterhin versucht, in ihre Privatsphäre einzudringen und sie trotz ihres Widerstands und ihrer verbalen Einwände häufig unsittlich berührt, was dazu geführt habe, dass sie aus der MPO ausgetreten sei und ihren Traum aufgegeben habe.

Sue Gabriel Micallef und Kevin Pulis.

Die Verteidigung wird von den Rechtsanwälten Giannela De Marco und Veronique Dalli übernommen.

Als Anwälte in dem Gerichtsverfahren vertraten Ilenia Agius, Roberto Spiteri und Joseph Gatt die Opfer.

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